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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind vollumfänglicher Bestandteil des Vertrages zwischen der Helge Payer Torwartschule, wird in den AGBs kurz TWS genannt) und seinem Partner.
  2. Vertragspartner der TWS ist immer der am Kurs teilnehmende Torhüter. Bei Minderjährigen ist ebenfalls der Torhüter Vertragspartner, der Vertrag ist aber zusätzlich durch den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
  3. Die Trainingsorte, -zeiten und -gruppen werden durch die TWS mit dem Torhüter abgesprochen. Die vorgenommenen Einteilungen sind verbindlich und grundsätzlich einzuhalten.
  4. Folgende Abomöglichkeiten sind vorgesehen:
    5er Block Abo (5 Einheiten) € 165,– Sommer- und Wintersaison
    10er Block Abo (10 Einheiten) € 330,–
     30er Block Abo (30 Einheiten) € 960,–
  5. Die Kosten für jedes Monat sind am Monatanfang nach Rechnungserhalt per E-Mail innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
  6. Kann ein Torhüter infolge von Krankheit, Unfall, gleichzeitigem Wettspiel, schulischen, Gründen nicht an einem Training teilnehmen, berechtigt dies nicht zum Ersatz der verpassten Trainingseinheit. Nur wenn das Training mindestens einen Tag vorher abgesagt wird, kann die Trainingseinheit verschoben werden.
  7. In den unter Punkt 6 erwähnten Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes.
  8. Dauert eine Verletzung und der entsprechende Trainingsausfall länger als 3 Wochen in Folge, wird dem entsprechenden Vertragspartner der Monat gutgeschrieben.
  9. Allfällige Gutschriften und Guthaben verfallen 3 Monate nach Ablauf der Vertragsdauer und können weder in einen neuen Vertrag übernommen noch ausbezahlt werden.
  10. Fällt das Training infolge Unfall oder Krankheit des Leiters der TWS zwischen 3 Wochen und 6 Wochen in Folge aus, und kann die Trainingsleitung nicht durch eine adäquate Stellvertretung sichergestellt werden, haben alle Vertragspartner der TWS das Recht auf Verminderung des Kursgeldes für die nachfolgende Vertragsperiode, berechnet nach Dauer des Trainingsausfalles. Dauert ein Ausfall länger als 6 Wochen in Folge, wird jedem Vertragspartner, das der Dauer des Ausfalls entsprechende, im Voraus entrichtete Kursgeld anteilig zurückbezahlt.
  11. Die Leitung der TWS ist berechtigt, in außerordentlichen Fällen den Trainingsort für die Durchführung des Torwarttrainings ohne langfristige Vorankündigung und Entschädigungspflicht gegenüber den Vertragspartnern zu ändern. In diesem Fall ist ebenso keine der Vertragsparteien berechtigt, vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
  12. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Trainingseinheiten statt (Änderungen werden zeitgerecht auf der Website bekannt gegeben).
  13. Die Daten für den Trainingsbeginn und -schluss werden sowohl im Sommer zu Saisonbeginn wie auch im Winter zu Beginn der Rückrunde durch die Leitung der TWS aufgrund der Platzverhältnisse und Öffnung der jeweiligen Sportanlage definitiv festgesetzt.
  14. Die Regeln basieren auf einschlägigen Erfahrungswerten, die von Seiten der Leitung der TWS oder auch von Seiten der Leitung kommen können und demgemäß sachlich fundiert sind.
  15. Fotos und Videos dürfen von der Torwartschule für Web- und Printmedien verwendet werden, ohne, dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung bedarf.
  16. Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Teilnehmers.
  17. Für Garderobe und Wertgegenstände wird seitens der TWS keine Haftung übernommen.
  18. Für Streitigkeiten, die aus jeglichen Verträgen mit der TWS entstehen, gilt als Gerichtsstand Wien.

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